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Ihr Aufenthalt im Krankenhaus
Aufnahmebüro und Verwaltung
Ein herzlicher Empfang
Anmeldung - Aufnahme
Damit wir den Großteil Ihrer Aufenthaltskosten direkt mit Ihrem
Versicherungsträger abrechnen können, brauchen wir Angaben zu Ihrer Person.
Deshalb bitten wir Sie, sich bei Ihrer Ankunft im Aufnahmebüro zu melden.
Sie benötigen für die Anmeldung Ihren Personalausweis und Ihre
Krankenversicherungskarte (SIS-Karte). Ausländische Patienten sollten im
Besitz des erforderlichen E-Scheins (E112, E106) oder, für Notfälle, der
europäischen Krankenversicherungskarte sein.
Falls Sie notfallmäßig eingeliefert wurden, kümmern wir uns
selbstverständlich zuerst um Ihre Versorgung. Einer Ihrer Angehörigen sollte
dann so schnell wie möglich im Aufnahmebüro mit den oben erwähnten Unterlagen
vorstellig werden.
Alle Angaben werden natürlich vertraulich behandelt und unterliegen sowohl
der allgemeinen Schweigepflicht als auch dem Datenschutzgesetz.
Wahlleistungen - Zuschläge - Anzahlungen
Sie haben die Wahl zwischen einem
Zweibett- oder einem Einzelzimmer.
Bei der Wahl eines Einzelzimmers wird
sowohl ein Zimmerzuschlag als auch ein Honorarzuschlag seitens des Facharztes
berechnet. Diese Zuschläge werden nicht durch Ihre gesetzliche
Krankenversicherung zurückerstattet. Für alle Aufnahmen wird eine
wöchentliche Anzahlung verlangt.
Genauere Informationen dazu finden Sie auf dem von Ihnen
unterschriebenen Aufnahmeformular.
Selbstkostenbeteiligung des Patienten
Den Großteil Ihrer Aufenthaltskosten rechnen wir direkt mit Ihrem
Versicherungsträger bzw. Krankenkasse ab, insofern wir die Bestätigung der
Kostenübernahme erhalten haben. Die verbleibenden Kosten aller Leistungen,
wie z.B. Eigenbeteiligung am Tagespflegesatz, an Honoraren, an Medikamenten
...,werden Ihnen in Rechnung gestellt. Sollten Sie eine zusätzliche
Krankhausaufenthaltsversicherung abgeschlossen haben, können Sie dieser die
bezahlte Rechnung zur Rückerstattung vorlegen.
Die vom Gesundheitsministerium festgesetzten Selbstkostenbeteiligungen
sind auf dem Aufnahmeformular angegeben.
Besucher sind willkommene Gäste
Sie erfreuen unsere Patienten und helfen bei der Genesung.
Um einen geordneten Tagesablauf zu gewährleisten und um sicherzustellen,
dass die Mitpatienten die nötige Ruhe finden, bitten wir die Gäste, die
Besuchszeiten strikt einzuhalten.
BESUCHSZEITEN
Täglich: 14.00 - 17.00 Uhr
18.30 - 20.00 Uhr
Sonntags zusätzlich: 11.00 - 12.00 Uhr
INTENSIVEINHEIT
Täglich: 13.00 - 14.00 Uhr
18.00 - 19.00 Uhr
PSYCHIATRIE
Mo - Fr: 16.30 - 21.00 Uhr
Wochenende: 14.00 - 21.00 Uhr
Sonntags zusätzlich: 11.00 - 12.00 Uhr

Falls außerhalb der genannten Zeiten ein dringender Besuch oder gar eine
Übernachtung eines Familienangehörigen erforderlich ist, sollte dies zuvor
mit dem Pflegepersonal abgesprochen werden. Gegebenenfalls wird ein Sessel
oder eine Liege im Krankenzimmer zur Verfügung gestellt. Auch hat Ihre
Begleitperson die Möglichkeit, in Absprache mit dem Pflegepersonal, mit Ihnen
zusammen die verschiedenen Mahlzeiten einzunehmen. Die Bestellung erfolgt
über die Abteilung.
Ihre Rechte
Die Charta des Krankenhauspatienten
Die Charta der Patientenrechte wurde 1979 beschlossen, anlässlich der
20. Vollversammlung des Ausschusses der Krankenhäuser der Europäischen
Gemeinschaft:
- Der Patient hat das Recht, Zugang zu den Leistungen des
Krankenhauses zu erhalten, die der Art seiner Krankheit oder seinem
Zustand angemessen sind.
- Der Krankenhauspatient hat das Recht auf eine rücksichtsvolle
Betreuung unter Respektierung seiner menschlichen Würde. Diese
Betreuung umfasst nicht nur medizinische, pflegerische und verwandte
Dienstleistungen, sondern auch angemessene Beratung, Unterbringung,
Amtshilfe und technische Hilfe.
- Der Krankenhauspatient hat das Recht, der Durchführung jeglicher
Diagnose- oder Behandlungsverfahren zuzustimmen oder sie zu
verweigern. In den Fällen, in denen der Patient (gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen oder den gegebenen Umständen) nicht oder nur
teilweise fähig ist, dieses Recht auszuüben, soll es in dem Maße, wie
der Patient dazu selbst nicht in der Lage ist, in seinem Namen von
seinem Vertreter oder einer vom Gesetz bestimmten Person ausgeübt
werden.
- Der Krankenhauspatient hat das Recht auf die Informationen, die
entsprechend seiner Lage für ihn von Bedeutung sind. Bei der
Weitergabe dieser Informationen an den Patienten sollten dessen höhere
Interessen Vorrang haben. Unter Berücksichtigung dessen muss die
erteilte Information dem Patienten erlauben, eine genaue Einsicht in
alle Aspekte seiner medizinischen und sonstigen Lage zu gewinnen und
ihn auf der Grundlage dieser Information befähigen, seine eigenen
Entscheidungen zu treffen oder sich an den Entscheidungen zu
beteiligen, die Auswirkungen auf sein Befinden haben.
- Der Krankenhauspatient oder sein Vertreter (im Sinne von Nr. 3)
hat das Recht, vollständig über die mit der Anwendung noch unerprobter
Diagnose- und Behandlungsmethoden verbundenen Risiken im voraus
informiert zu werden. Die Zustimmung zu der Durchführung solcher
Verfahren muss ausdrücklich gegeben werden und muss jederzeit
widerrufbar sein. Bei der Beteiligung des Patienten an Lehre und
Forschung im Krankenhaus ist es notwendig, den Patienten völlig frei
entscheiden zu lassen, ob er seine Zustimmung dazu geben will oder
nicht und wann er daran teilnehmen oder seine Zustimmung widerrufen
will.
- Der Krankenhauspatient hat innerhalb der Möglichkeiten der
Umgebung, in der er untergebracht ist, das Recht auf den Schutz seiner
Privatsphäre. Die Vertraulichkeit der Informationen und Aufzeichnungen
persönlicher, vor allem medizinischer Art, muss gewährleistet werden.
- Der Krankenhauspatient hat das Recht auf Respektierung und
Anerkennung seiner religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen.
- Der Krankenhauspatient hat das Recht, sich zu beschweren, seine
Beschwerde überprüfen zu lassen und über das Ergebnis informiert zu
werden.
Datenschutz
Die persönlichen Angaben bezüglich der Pflege, die Sie im Hause
erhalten, werden in eine Datenbank gespeist.
Die Erhebung der persönlichen Daten ist unerlässlich, um eine
Optimalisierung der medizinischen Betreuung und der Patientenverwaltung
zu ermöglichen.
Gemäß dem Gesetz vom 08. Dezember 1992 über den Schutz des
Privatlebens, besteht in der Klinik St. Josef eine Regelung zum Schutz
des Privatlebens bei der Bearbeitung von persönlichen Patientendaten.
Wenn Sie sich über den Inhalt dieser Bestimmungen informieren möchten,
so wenden Sie sich bitte an das Empfangsschalter.
Ein paar hilfreiche Tipps
Blumen
Blumen erfreuen unser Herz und verschönern die Atmosphäre des Raumes. Aus
hygienischen Gründen jedoch sind zu viele Blumen gesundheitsschädigend.
Topfblumen gehören leider überhaupt nicht ins Krankenzimmer.
Bücherei
Lesen Sie gerne?
Einmal wöchentlich kommt ein Bücherwagen in Ihr Zimmer.
Cafeteria/Kiosk
In der Klinik befindet sich eine Cafeteria/Kiosk mit Speisen, Kaffee und
Kuchen, mit diversen gekühlten Getränken, Zeitschriften, Süßwaren sowie
Geschenkartikeln. Falls Ihr Gesundheitszustand es erlaubt und Ihre
Anwesenheit im Zimmer nicht erforderlich ist, können Sie sich gerne, nach
Absprache mit dem Pflegepersonal, mit Ihrem Besuch dorthin begeben. Die
Öffnungszeiten sind vor Ort angegeben.
Fernsehen
Wir verfügen über Fernsehanschluss, den
Sie auf Wunsch in Anspruch nehmen können. Diesen Service können wir Ihnen
leider nicht kostenlos anbieten. Fernsehen ist keine allgemeine
Krankenhausleistung und darf daher nicht über den Pflegesatz abgerechnet
werden. Wenn Sie Fernsehen wünschen, so teilen Sie dies im Aufnahmebüro mit.
Dort können auch Kopfhörer erworben werden.
Die Gottesdienste, die in der Hauskapelle
stattfinden, können Sie über das Fernsehgerät in Ihrem Zimmer mitverfolgen.
Frisör
Auch im Krankenhaus sollen Sie sich wohl und gepflegt fühlen. Sollten Sie
einen Frisör wünschen, so sprechen Sie bitte mit dem Pflegepersonal.
Fußpflege
Falls sie selbst Probleme haben, Ihre Füße zu pflegen, besteht die
Möglichkeit eine Fußpflegerin zu anzufragen. Wenden Sie sich bitte an das
Pflegepersonal.
Internet
Der Zugang zum Internet vom
Patientenzimmer aus ist gegen Gebühr möglich (außer in der Psychiatrie und
der Tagesklinik). Wenden Sie sich bitte an das Aufnahmebüro.
Kosmetik
Kann bei Bedarf angefragt werden.
Parking
Drei Parkzonen stehen den Patienten und
Besuchern zur Verfügung. Rund 100 Plätze befinden sich rechts neben dem
Seniorenheim. Vor dem Seniorenheim sind nochmals ein offener und ein
geschlossener Parkplatz mit jeweils 40 Stellplätzen vorhanden. Der mit einer
Schranke versehene Parkplatz ist reserviert für Notfälle, Ärzte,
Bereitschaftsdienste und Behinderte. Bewegungseingeschränkte Fahrer
(Besucher und Patienten) können ebenfalls dort parken und erhalten kostenlos
auf Anfrage an einem der drei Empfangsschalter eine Münze für das Öffnen der
Schranke. Vor dem Haupteingang befinden sich vier Parkplätze für Behinderte
mit entsprechendem Ausweis.
Post
Ihre Post wird Ihnen durch das Pflegepersonal ins Zimmer gebracht. Wenn
Sie selbst Briefe versenden möchten, geben Sie diese, ordnungsgemäß
frankiert, am Empfangsschalter ab. Hier sind auch Briefmarken erhältlich.
Rauchen / Alkohol
Im Krankenhaus ist das Rauchen
gesetzlich verboten. Ein Raucherraum steht den Patienten zur Verfügung, die
von ihrem Arzt die Erlaubnis erhalten haben, diesen zu nutzen. Jeder Patient
ist für sich selber haftbar. Auch sollte der Genuss von alkoholischen
Getränken im Krankenhaus vermieden werden!
Schuhwerk
Bitte bringen Sie nur geschlossene
Pantoffel oder festes Schuhwerk mit (keine Slipper). Nur so kann ein sicherer
Stand gewährleistet sein und die Sturzgefahr vermindert werden.
Seelsorge
Wenn Sie einen religiösen Beistand wünschen, wenden Sie sich an das
Pflegepersonal. Dieses kontaktiert einen Glaubensvertreter Ihrer Wahl.
Die Krankenseelsorge in der Klinik
Telefon
Die Benutzung von Mobilfunktelefonen ist
im Krankenhaus prinzipiell verboten. In allen Zimmern besteht
Telefonanschluss. Möchten Sie selbst telefonieren, benötigen Sie eine
Kodenummer, die Sie gegen Zahlung einer Gebühr im Aufnahmebüro erhalten.
Erläuterungen zur richtigen Benutzung des Telefongerätes erhalten Sie gerne
im Aufnahmebüro (interne Telefonnummer 396). Jedes Zimmer ist direkt von
außen anwählbar: es genügt die 080/854 + die gewünschte Zimmernummer zu
wählen. In der Eingangshalle der Klinik befindet sich eine öffentliche
Fernsprechzelle.
Wertsachen
Achtung: Lassen Sie Wertgegenstände, größere Geldbeträge, wertvolle
Kleidungs- oder Schmuckstücke zu Hause oder geben Sie diese bitte Ihren
Angehörigen wieder mit. Die Klinik übernimmt keine Haftung bei Verlust oder
Diebstahl, kann aber bei Bedarf die Polizei einschalten. Sie haben in jedem
Zimmer Ihren eigenen Nachttisch sowie abschließbaren Schrank. Den Schlüssel
zu diesem Schrank können Sie zur Aufbewahrung beim Pflegepersonal abgeben.
Werden Sie notfallmäßig in die Klinik eingeliefert und müssen sich sofort
eines Eingriffes unterziehen lassen, so werden Ihre Wertsachen durch das
Personal der Notaufnahme in Sicherheit gebracht.
Auf Wiedersehen
Ihre Entlassung
Sie werden entlassen, sobald Sie hierzu
die Genehmigung des behandelnden Arztes erhalten. Ohne diese Erlaubnis wird
für Folgen keine Haftung übernommen.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über Ihre
Medikamente und erkundigen Sie sich über weitere Pflegemaßnahmen.
Am Tag Ihrer Entlassung können Sie in der
Regel das Haus nach 14.00 Uhr verlassen. Melden Sie sich auf Ihrer
Abteilung und im Aufnahmebüro ab. Denken Sie bitte daran, ehe Sie uns
verlassen, uns die Ihnen zur Verfügung gestellten Sachen zurückzugeben (z.B.
die Fernbedienung oder die Karte des Fernsehers).
Beschwerden und Anregungen
Unser Bestreben ist es, die Patienten
optimal zu versorgen. Doch auch wir sind nur Menschen. Sollte einmal nicht
alles zu Ihrer Zufriedenheit sein, bitten wir Sie um Verständnis. Über
größere Unzulänglichkeiten aber, die Auswirkungen auf Ihre Versorgung haben,
sollten Sie uns informieren.
Sämtliche schriftlichen Beschwerden
oder Anmerkungen werden von uns zur Kenntnis genommen und geprüft. Die
Direktion und der Mediationsausschuss (wie vom Gesetzgeber vorgesehen)
tragen dafür Sorge, dass Ihr Schreiben die betroffenen Personen erreicht und
informieren Sie über alle eingeleiteten Schritte.
Den anonymen
Bewertungsfragebogen können Sie in den dafür vorgesehenen Briefkasten in
der Eingangsschleuse zwischen den beiden Schiebetüren am Haupteingang der
Klinik einwerfen.
siehe auch Qualitätsprojekte
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