Ihr Aufenthalt im Krankenhaus

 

Aufnahmebüro und Verwaltung

Ein herzlicher Empfang

Anmeldung - Aufnahme

Damit wir den Großteil Ihrer Aufenthaltskosten direkt mit Ihrem Versicherungsträger abrechnen können, brauchen wir Angaben zu Ihrer Person. Deshalb bitten wir Sie, sich bei Ihrer Ankunft im Aufnahmebüro zu melden.

Sie benötigen für die Anmeldung Ihren Personalausweis und Ihre Krankenversicherungskarte (SIS-Karte). Ausländische Patienten sollten im Besitz des erforderlichen E-Scheins (E112, E106) oder, für Notfälle, der europäischen Krankenversicherungskarte sein.

Falls Sie notfallmäßig eingeliefert wurden, kümmern wir uns selbstverständlich zuerst um Ihre Versorgung. Einer Ihrer Angehörigen sollte dann so schnell wie möglich im Aufnahmebüro mit den oben erwähnten Unterlagen vorstellig werden.

Alle Angaben werden natürlich vertraulich behandelt und unterliegen sowohl der allgemeinen Schweigepflicht als auch dem Datenschutzgesetz.

Wahlleistungen - Zuschläge - Anzahlungen

Sie haben die Wahl zwischen einem Zweibett- oder einem Einzelzimmer.

Bei der Wahl eines Einzelzimmers wird sowohl ein Zimmerzuschlag als auch ein Honorarzuschlag seitens des Facharztes berechnet. Diese Zuschläge werden nicht durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung zurückerstattet. Für alle Aufnahmen wird eine wöchentliche Anzahlung verlangt.

Genauere Informationen dazu finden Sie auf dem von Ihnen unterschriebenen Aufnahmeformular.

Selbstkostenbeteiligung des Patienten

Den Großteil Ihrer Aufenthaltskosten rechnen wir direkt mit Ihrem Versicherungsträger bzw. Krankenkasse ab, insofern wir die Bestätigung der Kostenübernahme erhalten haben. Die verbleibenden Kosten aller Leistungen, wie z.B. Eigenbeteiligung am Tagespflegesatz, an Honoraren, an Medikamenten ...,werden Ihnen in Rechnung gestellt. Sollten Sie eine zusätzliche Krankhausaufenthaltsversicherung abgeschlossen haben, können Sie dieser die bezahlte Rechnung zur Rückerstattung vorlegen.

Die vom Gesundheitsministerium festgesetzten Selbstkostenbeteiligungen sind auf dem Aufnahmeformular angegeben.

Besucher sind willkommene Gäste

Sie erfreuen unsere Patienten und helfen bei der Genesung.

Um einen geordneten Tagesablauf zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass die Mitpatienten die nötige Ruhe finden, bitten wir die Gäste, die Besuchszeiten strikt einzuhalten.

 

BESUCHSZEITEN

Täglich: 14.00 - 17.00 Uhr
                 18.30 - 20.00 Uhr

Sonntags zusätzlich: 11.00 - 12.00 Uhr

INTENSIVEINHEIT

Täglich: 13.00 - 14.00 Uhr
                 18.00 - 19.00 Uhr

PSYCHIATRIE

Mo - Fr: 16.30 - 21.00 Uhr
Wochenende:  14.00 - 21.00 Uhr

Sonntags zusätzlich: 11.00 - 12.00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

Falls außerhalb der genannten Zeiten ein dringender Besuch oder gar eine Übernachtung eines Familienangehörigen erforderlich ist, sollte dies zuvor mit dem Pflegepersonal abgesprochen werden. Gegebenenfalls wird ein Sessel oder eine Liege im Krankenzimmer zur Verfügung gestellt. Auch hat Ihre Begleitperson die Möglichkeit, in Absprache mit dem Pflegepersonal, mit Ihnen zusammen die verschiedenen Mahlzeiten einzunehmen. Die Bestellung erfolgt über die Abteilung.

 

Ihre Rechte
 

Die Charta des Krankenhauspatienten

Die Charta der Patientenrechte wurde 1979 beschlossen, anlässlich der 20. Vollversammlung des Ausschusses der Krankenhäuser der Europäischen Gemeinschaft:

  • Der Patient hat das Recht, Zugang zu den Leistungen des Krankenhauses zu erhalten, die der Art seiner Krankheit oder seinem Zustand angemessen sind.
  • Der Krankenhauspatient hat das Recht auf eine rücksichtsvolle Betreuung unter Respektierung seiner menschlichen Würde. Diese Betreuung umfasst nicht nur medizinische, pflegerische und verwandte Dienstleistungen, sondern auch angemessene Beratung, Unterbringung, Amtshilfe und technische Hilfe.
  • Der Krankenhauspatient hat das Recht, der Durchführung jeglicher Diagnose- oder Behandlungsverfahren zuzustimmen oder sie zu verweigern. In den Fällen, in denen der Patient (gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder den gegebenen Umständen) nicht oder nur teilweise fähig ist, dieses Recht auszuüben, soll es in dem Maße, wie der Patient dazu selbst nicht in der Lage ist, in seinem Namen von seinem Vertreter oder einer vom Gesetz bestimmten Person ausgeübt werden.
  • Der Krankenhauspatient hat das Recht auf die Informationen, die entsprechend seiner Lage für ihn von Bedeutung sind. Bei der Weitergabe dieser Informationen an den Patienten sollten dessen höhere Interessen Vorrang haben. Unter Berücksichtigung dessen muss die erteilte Information dem Patienten erlauben, eine genaue Einsicht in alle Aspekte seiner medizinischen und sonstigen Lage zu gewinnen und ihn auf der Grundlage dieser Information befähigen, seine eigenen Entscheidungen zu treffen oder sich an den Entscheidungen zu beteiligen, die Auswirkungen auf sein Befinden haben.
  • Der Krankenhauspatient oder sein Vertreter (im Sinne von Nr. 3) hat das Recht, vollständig über die mit der Anwendung noch unerprobter Diagnose- und Behandlungsmethoden verbundenen Risiken im voraus informiert zu werden. Die Zustimmung zu der Durchführung solcher Verfahren muss ausdrücklich gegeben werden und muss jederzeit widerrufbar sein. Bei der Beteiligung des Patienten an Lehre und Forschung im Krankenhaus ist es notwendig, den Patienten völlig frei entscheiden zu lassen, ob er seine Zustimmung dazu geben will oder nicht und wann er daran teilnehmen oder seine Zustimmung widerrufen will.
  • Der Krankenhauspatient hat innerhalb der Möglichkeiten der Umgebung, in der er untergebracht ist, das Recht auf den Schutz seiner Privatsphäre. Die Vertraulichkeit der Informationen und Aufzeichnungen persönlicher, vor allem medizinischer Art, muss gewährleistet werden.
  • Der Krankenhauspatient hat das Recht auf Respektierung und Anerkennung seiner religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen.
  • Der Krankenhauspatient hat das Recht, sich zu beschweren, seine Beschwerde überprüfen zu lassen und über das Ergebnis informiert zu werden.
 
Datenschutz

Die persönlichen Angaben bezüglich der Pflege, die Sie im Hause erhalten, werden in eine Datenbank gespeist.

Die Erhebung der persönlichen Daten ist unerlässlich, um eine Optimalisierung der medizinischen Betreuung und der Patientenverwaltung zu ermöglichen.

Gemäß dem Gesetz vom 08. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens, besteht in der Klinik St. Josef eine Regelung zum Schutz des Privatlebens bei der Bearbeitung von persönlichen Patientendaten. Wenn Sie sich über den Inhalt dieser Bestimmungen informieren möchten, so wenden Sie sich bitte an das Empfangsschalter.

 


Ein paar hilfreiche Tipps

Blumen

Blumen erfreuen unser Herz und verschönern die Atmosphäre des Raumes. Aus hygienischen Gründen jedoch sind zu viele Blumen gesundheitsschädigend. Topfblumen gehören leider überhaupt nicht ins Krankenzimmer.

Bücherei

Lesen Sie gerne?

Einmal wöchentlich kommt ein Bücherwagen in Ihr Zimmer.

Cafeteria/Kiosk

In der Klinik befindet sich eine Cafeteria/Kiosk mit Speisen, Kaffee und Kuchen, mit diversen gekühlten Getränken, Zeitschriften, Süßwaren sowie Geschenkartikeln. Falls Ihr Gesundheitszustand es erlaubt und Ihre Anwesenheit im Zimmer nicht erforderlich ist, können Sie sich gerne, nach Absprache mit dem Pflegepersonal, mit Ihrem Besuch dorthin begeben. Die Öffnungszeiten sind vor Ort angegeben.

Fernsehen

Wir verfügen über Fernsehanschluss, den Sie auf Wunsch in Anspruch nehmen können. Diesen Service können wir Ihnen leider nicht kostenlos anbieten. Fernsehen ist keine allgemeine Krankenhausleistung und darf daher nicht über den Pflegesatz abgerechnet werden. Wenn Sie Fernsehen wünschen, so teilen Sie dies im Aufnahmebüro mit. Dort können auch Kopfhörer erworben werden.

Die Gottesdienste, die in der Hauskapelle stattfinden, können Sie über das Fernsehgerät in Ihrem Zimmer mitverfolgen.

Frisör

Auch im Krankenhaus sollen Sie sich wohl und gepflegt fühlen. Sollten Sie einen Frisör wünschen, so sprechen Sie bitte mit dem Pflegepersonal.

Fußpflege

Falls sie selbst Probleme haben, Ihre Füße zu pflegen, besteht die Möglichkeit eine Fußpflegerin zu anzufragen. Wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal.

Internet

Der Zugang zum Internet vom Patientenzimmer aus ist gegen Gebühr möglich (außer in der Psychiatrie und der Tagesklinik). Wenden Sie sich bitte an das Aufnahmebüro.

Kosmetik

Kann bei Bedarf angefragt werden.

Parking

Drei Parkzonen stehen den Patienten und Besuchern zur Verfügung. Rund 100 Plätze befinden sich rechts neben dem Seniorenheim. Vor dem Seniorenheim sind nochmals ein offener und ein geschlossener Parkplatz mit jeweils 40 Stellplätzen vorhanden. Der mit einer Schranke versehene Parkplatz ist reserviert für Notfälle, Ärzte, Bereitschaftsdienste und Behinderte. Bewegungseingeschränkte Fahrer (Besucher und Patienten) können ebenfalls dort parken und erhalten kostenlos auf Anfrage an einem der drei Empfangsschalter eine Münze für das Öffnen der Schranke. Vor dem Haupteingang befinden sich vier Parkplätze für Behinderte mit entsprechendem Ausweis.

Post

Ihre Post wird Ihnen durch das Pflegepersonal ins Zimmer gebracht. Wenn Sie selbst Briefe versenden möchten, geben Sie diese, ordnungsgemäß frankiert, am Empfangsschalter ab. Hier sind auch Briefmarken erhältlich.

Rauchen / Alkohol

Im Krankenhaus ist das Rauchen gesetzlich verboten. Ein Raucherraum steht den Patienten zur Verfügung, die von ihrem Arzt die Erlaubnis erhalten haben, diesen zu nutzen. Jeder Patient ist für sich selber haftbar. Auch sollte der Genuss von alkoholischen Getränken im Krankenhaus vermieden werden!

Schuhwerk

Bitte bringen Sie nur geschlossene Pantoffel oder festes Schuhwerk mit (keine Slipper). Nur so kann ein sicherer Stand gewährleistet sein und die Sturzgefahr vermindert werden.

Seelsorge

Wenn Sie einen religiösen Beistand wünschen, wenden Sie sich an das Pflegepersonal. Dieses kontaktiert einen Glaubensvertreter Ihrer Wahl.

Die Krankenseelsorge in der Klinik  

 

Telefon

Die Benutzung von Mobilfunktelefonen ist im Krankenhaus prinzipiell verboten. In allen Zimmern besteht Telefonanschluss. Möchten Sie selbst telefonieren, benötigen Sie eine Kodenummer, die Sie gegen Zahlung einer Gebühr im Aufnahmebüro erhalten. Erläuterungen zur richtigen Benutzung des Telefongerätes erhalten Sie gerne im Aufnahmebüro (interne Telefonnummer 396). Jedes Zimmer ist direkt von außen anwählbar: es genügt die 080/854 + die gewünschte Zimmernummer zu wählen. In der Eingangshalle der Klinik befindet sich eine öffentliche Fernsprechzelle.

Wertsachen

Achtung: Lassen Sie Wertgegenstände, größere Geldbeträge, wertvolle Kleidungs- oder Schmuckstücke zu Hause oder geben Sie diese bitte Ihren Angehörigen wieder mit. Die Klinik übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Diebstahl, kann aber bei Bedarf die Polizei einschalten. Sie haben in jedem Zimmer Ihren eigenen Nachttisch sowie abschließbaren Schrank. Den Schlüssel zu diesem Schrank können Sie zur Aufbewahrung beim Pflegepersonal abgeben. Werden Sie notfallmäßig in die Klinik eingeliefert und müssen sich sofort eines Eingriffes unterziehen lassen, so werden Ihre Wertsachen durch das Personal der Notaufnahme in Sicherheit gebracht.


Auf Wiedersehen

Ihre Entlassung

Sie werden entlassen, sobald Sie hierzu die Genehmigung des behandelnden Arztes erhalten. Ohne diese Erlaubnis wird für Folgen keine Haftung übernommen.

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über Ihre Medikamente und erkundigen Sie sich über weitere Pflegemaßnahmen.

Am Tag Ihrer Entlassung können Sie in der Regel das Haus nach 14.00 Uhr verlassen. Melden Sie sich auf Ihrer Abteilung und im Aufnahmebüro ab. Denken Sie bitte daran, ehe Sie uns verlassen, uns die Ihnen zur Verfügung gestellten Sachen zurückzugeben (z.B. die Fernbedienung oder die Karte des Fernsehers).

Beschwerden und Anregungen

Unser Bestreben ist es, die Patienten optimal zu versorgen. Doch auch wir sind nur Menschen. Sollte einmal nicht alles zu Ihrer Zufriedenheit sein, bitten wir Sie um Verständnis. Über größere Unzulänglichkeiten aber, die Auswirkungen auf Ihre Versorgung haben, sollten Sie uns informieren.

 Sämtliche schriftlichen Beschwerden oder Anmerkungen werden von uns zur Kenntnis genommen und geprüft. Die Direktion und der Mediationsausschuss (wie vom Gesetzgeber vorgesehen) tragen dafür Sorge, dass Ihr Schreiben die betroffenen Personen erreicht und informieren Sie über alle eingeleiteten Schritte. 

Den anonymen Bewertungsfragebogen können Sie in den dafür vorgesehenen Briefkasten in der Eingangsschleuse zwischen den beiden Schiebetüren am Haupteingang der Klinik einwerfen.

siehe auch Qualitätsprojekte